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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Ausnahmen von der höchstzulässigen Arbeitszeit gibt es in Notfällen und für in der Landwirtschaft beschäftigte Jugendliche über 16 Jahre in der Erntezeit sowie bei Verkürzung der Arbeitszeit an einem Werktag. Für Jugendliche gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Für bestimmte Branchen und Einrichtungen gibt es jedoch Ausnahmen. Bei einer Beschäftigung an Samstagen sollen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben, bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag und müssen mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Wenn der Jugendliche an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag beschäftigt wird, muss er als Ausgleich an einem berufsschulfreien Arbeitstag in derselben Woche freigestellt werden.
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